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Warum Martinshorn?

Leider erhalten wir immer wieder die Anfrage, ob die Feuerwehr auf der Einsatzanfahrt immer mit Martinshorn fahren muss - selbst in der Nacht, wenn kaum Verkehr unterwegs ist. Die Antwort auf diese Frage können wir mit einem kurzen Ja beantworten. Denn nur Blaulicht und Martinshorn können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte in Anspruch nehmen. Ein tragisches Bespiel hatte sich in Hamburg ereignet wo ein Einsatzfahrzeug mit einem Linienbus kolliderte. Die Frage hier wer hat schuld an diesem Unfall? Die Ermittlungen laufen und die Frage steht im Raum: Fuhr das Einsatzfahrzeug mit Blauchlicht und Martinshorn?

Bei Einsatzfahrten mit Sonderrechten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bestehen im Vergleich zu einer Fahrt ohne Nutzung von Sonder- und Wegerechten ein bis zu vierfach höheres Risiko an einem tödlichen Verkehrsunfall und ein 17-fach höheres Risiko an einem Verkehrsunfall mit hohen Sachschäden beteiligt zu sein. Statistisch kommt es zum Beispiel bei der Anfahrt des Einsatzortes beim Rettungsdienst alle 19 Sekunden zu einer kritischen Fahrsituation beziehungsweise einem Beinahe-Unfall.

Stellen sie sich vor: 
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie? 

Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute

 

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